Quelle: Tempest-Forum/Newsletter
(mailto:redaktion@team.autorenforum.de)
“Infoveranstaltung zu Google Book Settlement,
27. April 2009, Literaturhaus München”
von Ute Hacker
Seit Monaten schlagen die Wellen hoch, weil Google die Frechheit be-
sitzt, Bücher einzuscannen, mit dem Ziel, sie im Internet frei verfüg-
bar zu machen. Weder Autoren noch Verlage wurden gefragt, bis amerika-
nische Verlage und die (ebenfalls amerikanische) Authors’ Guild (ana-
log unserem VS) dem Treiben einen Riegel vorschoben. Entstanden ist
dabei das Google Book Settlement, das über 300 Seiten lang ist und
nicht einmal von Juristen verstanden wird. Die Medien tun ihr Übriges
dazu, die sowieso schon undurchschaubare Situation weiter zu verwir-
ren, indem sie nun auch noch Begriffe wie Open Access ins Spiel brin-
gen.
Der VS München hat dazu eine Veranstaltung im Literaturhaus mit Ver-
tretern der VG Wort organisiert, wo die brennendsten Fragen geklärt
werden sollten. Experten auf dem Podium: Rainer Just und Dr. Robert
Staats (beide Geschäftsführendes Vorstandsmitglied VG Wort); Gerlinde
Schermer-Rauwolf, Übersetzerin und im Beirat der VG Wort. Die Modera-
tion hatte Matthias Mala vom VS inne.
Bevor ich auf Google komme, ein kurzer Ausflug: Open Access bedeutet,
dass frei auf Informationen im Netz zugegriffen werden kann. Frei be-
deutet kostenlos. Es gibt Menschen, die dies ausdrücklich wünschen,
vor allem Wissenschaftler, die anderen Leuten ihre Artikel kostenlos
zur Verfügung stellen wollen. Mit Google hat das alles absolut nichts
zu tun.
Der Vergleich
Nun zum Google Book Settlement: Die amerikanischen Verlage und Autoren
haben sich mit Google auf einen Vergleich geeinigt, da ein Prozess für
beide Seiten vermutlich in die Millionen gehen würde. Google hat zwar
nicht zugestanden, dass sie Unrecht begangen haben, aber sie haben
wohl eingesehen, dass sie nicht einfach wahllos Bücher einscannen kön-
nen, ohne die Rechteinhaber zu fragen.
Dieser Vergleich heißt Book Settlement und ist noch nicht rechtsgül-
tig. Der Gerichtstermin wurde soeben um etwa zwei Monate nach hinten
verschoben und wird voraussichtlich noch ein bis mehrere Male verscho-
ben werden, da jetzt auch andere Länder (wie Deutschland, Österreich
und die Schweiz) ihre Rechte geltend machen. Die Rechte, die Google
für sich beansprucht, also das Veröffentlichen der digitalisierten
Bücher im Netz, gilt übrigens nur für die USA. Das heißt, man kann -
zumindest vorerst - nur von einem US-amerikanischen PC auf die Daten
zugreifen. Technisch ist das machbar (aber sicher auch früher oder
später zu umgehen).
Auch der Termin 5. Mai, der seit Monaten als Damoklesschwert in den
Medien herumgeistert, ist inzwischen von einem New Yorker Richter um
vier Monate auf Anfang September verschoben worden. Dies wäre der Ter-
min, um dem Book Settlement zu widersprechen (das sog. Opt-out), was
aber nicht empfohlen wird (s. u.).
Akzeptieren oder ablehnen?
Prinzipiell gibt es zwei Möglichkeiten, mit dem Book Settlement umzu-
gehen:
- Man akzeptiert es.
- Man lehnt es ab.
Im ersten Fall würde man für jedes Buch, das bereits gescannt wurde,
einmalig 60 US-Dollar erhalten. Man hat dann die Möglichkeit, die
Rechte an den Büchern von Google zurückzufordern. Google wird sich
verpflichten, alle Daten bis auf eine Sicherheitskopie zu löschen.
(Dass es eine Sicherheitskopie geben wird, hat laut VG Wort nur den
Grund, dass nicht nachvollziehbar ist, wo diese Kopie liegt und sie
deshalb nicht gelöscht werden kann. Google arbeitet ja viel mit Bib-
liotheken zusammen, u. a. auch mit der Bayerischen Staatsbibliothek,
um deren Bestände einzuscannen. So gelangen solche Kopien auch auf
Bibliotheksserver. Da mittlerweile einige Millionen Bücher gescannt
wurden, ist das im Einzelfall offensichtlich nicht mehr nachzuvollzie-
hen.)
Lehnt man das Book Settlement ab, muss man, um seine Rechte einzufor-
dern, gegen Google klagen. Dies muss in den USA stattfinden, mit allen
Konsequenzen: Man benötigt einen amerikanischen Anwalt, der entspre-
chend kostet, und muss alle Auflagen erfüllen, um überhaupt bei Ge-
richt vorgelassen zu werden. Da dies nicht der Weg der VG Wort ist (s.
u.), steht man damit allein auf weiter Flur. Ich schätze, David war
gegen Goliath bestens gerüstet.
Die Rolle der VG Wort
In Deutschland wurde die VG Wort sowohl von den Verlagen als auch von
den Autoren aufgefordert, sich der Sache anzunehmen. Man hat dies ge-
tan und steht jetzt mit Google in direktem Kontakt.
Die VG Wort empfiehlt nun, das Book Settlement anzunehmen und dann die
Rechte zurückzufordern. Ziel von Google ist es mittlerweile, über das
sog. Google Partner Program mit den Verlagen eine Kooperation zu be-
ginnen.
Für deutsche AutorInnen gilt im Prinzip: Wenn Sie einen Wahrnehmungs-
vertrag mit der VG Wort abgeschlossen haben und auch Ihr Verlag durch
die VG Wort vertreten wird, können Sie sich zurücklehnen und abwarten.
Die VG Wort wird auf einer (baldigen) Mitgliederversammlung die Nut-
zungsrechte des Wahrnehmungsvertrags entsprechend abändern und das
allen AutorInnen mitteilen. Sie haben dann sechs Wochen Zeit, gegen
diese Änderung Einspruch zu erheben.
Die VG Wort will erreichen, dass Google
- erst fragt, dann scannt
- bei Zustimmung zum Scan zahlt
- maximal “Snippets” veröffentlicht (Auszüge aus Texten, die eine ma-
ximale Länge von zehn Zeilen haben)
Die VG Wort will außerdem die Rechte für die bibliographische Anzeige.
Dazu muss ein Buch jedoch vollständig gescannt werden, auch wenn dann
nur die bibliographischen Angaben im Netz zu sehen sind. Das kann nur
im Interesse des Autors sein, denn das Buch soll ja auffindbar blei-
ben.
Ich würde darüber hinaus jedem Autor/jeder Autorin empfehlen, mit sei-
nem/ihren Verlag Kontakt aufzunehmen und zu hinterfragen,
- ob man einen Vertrag mit der VG Wort hat
- welche Lösung der Verlag in Bezug auf das Book Settlement anstrebt;
auch Verlage können dem ja widersprechen
Wie finde ich heraus,
ob meine Bücher bereits gescannt wurden?
Man geht auf http://www.googlebooksettlement.com/ und eröffnet einen
Account. Man muss dazu leider seine persönlichen Daten angeben; aber
nur so erhält man die Möglichkeit, nach den eigenen Titeln zu for-
schen. Man kann dann die gelisteten Titel in eine Excel-Tabelle expor-
tieren und findet dort eine Spalte “Digitalisiert: Ja/Nein”. Das
“Nein” ist natürlich keine Garantie …
Achtung: Man findet auf dieser Seite so gut wie alle seine Bücher! Das
heißt aber nicht, dass sie bereits gescannt wurden. Google hat offen-
sichtlich bei Online-Anbietern “geräubert” und einfach mal alle ge-
listeten Bücher übernommen. Der Schwerpunkt der Scans liegt derzeit
auf den USA, aber es ist natürlich nur eine Frage der Zeit, bis Google
fremdsprachige Bücher entdeckt.
Mehr Infos dazu, die auch immer wieder aktualisiert werden, gibt es
auf: http://www.vgwort.de/google.php. Eine gute Übersicht über das
gesamte Thema gibt es auch auf
http://www.zeit.de/themen/digital/urheberrecht/index (Tipp: Links von
unten nach oben anklicken, da der aktuellste Artikel oben steht).
Das Thema bleibt weiterhin undurchsichtig, und man fühlt sich als Au-
torIn doch ziemlich ausgeliefert, auch wenn ich selbst durch die an-
fangs erwähnte Veranstaltung etwas mehr Durchblick gewonnen habe.
Auf der Seite https://books.google.com/partner/ findet Google den Ver-
gleich mit den Verlagen und Autoren übrigens ganz toll und verkauft
ihn als Sieg. Es ist halt alles eine Frage des Marketings!
30. August, 2009 um 19:31
[…] gespeichert von Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels Ute Hacker zum Thema Urheberrecht/Google Quelle: Tempest-Forum/Newsletter Ilja Braun Digitale Schutzwälle auf […]
31. August, 2009 um 15:50
[…] Bibliothekarisch.de […]